Das saarVV BürgerTicket
saarVV Bürgerticket
Für Ihren Landkreis/Regionalverband Saarbrücken oder für das saarVV-Netz
Für 62,50 Euro mobil in Ihrem Landkreis/Regionalverband Saarbrücken oder für 93,50 Euro als saarVVNetzkarte. Das BürgerTicket ist eine persönliche Jahreskarte, die nicht übertragbar ist.
Änderungen des Geltungsbereiches
Sie möchten den Geltungsbereich Ihres BürgerTickets ändern? Das ist jeweils zum 1. eines Monats möglich. Den Antrag dazu stellen Sie bitte spätestens bis zum 10. des Vormonats bei Ihrem Verkehrsunternehmen.
Wichtige Informationen
Im Abonnement oder per Einmalzahlung
Sie erhalten das BürgerTicket bequem per Antrag im Abonnement oder per Einmalzahlung. Bei Einmalzahlung gilt es ein Jahr vom ersten Gültigkeitstag bis 12.00 Uhr des gleichen Tages des Folgejahres, im Abonnement vom Ersten eines Monats bis zum Letzten des Vormonats des darauf folgenden Jahres. Im Abonnement zahlen Sie Ihr BürgerTicket bequem per Lastschriftverfahren, entweder als Einmalzahlung oder monatliche Abbuchung von Ihrem Girokonto. Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats beginnen, wenn bis spätestens zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung vorliegt. Es gilt für mindestens 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gekündigt wird.
Preisberechnung bei Tarifänderungen
Für Jahreskarten im Barverkauf, die vor einer Tariferhöhung erworben wurden, findet keine Nacherhebung statt. Für Jahreskarten im Abonnement findet eine Anpassung der monatlichen Abbuchungsbeträge im Monat der Tarifanhebung statt.
Übertragbarkeit und Nutzung 1. Klasse (DB)
Bei der Benutzung der 1. Klasse in den Zügen der DB ist ein Zuschlag zu entrichten (vgl. Tarifbestimmungen, Ziffer 6.1.). Sie können Ihr BürgerTicket nicht auf andere Personen
übertragen.
Mitnahmeregelung innerhalb des Geltungsbereiches
Mit Ihrem BürgerTicket können Sie kostenlos bis zu drei Kinder unter sechs Jahren mitnehmen und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland zwei weitere Personen (ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr).
Kündigung des BürgerTickets
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10. des Monats zu erfolgen. Wenn es vor Ablauf der ersten 12-Monatsfrist gekündigt wird, wird der Unterschied zwischen dem Normalpreis einer allgemeinen Monatskarte in Preisstufe 4 bzw. Preisstufe 10 und dem monatlichen Abonnementpreis für den zurückliegenden Zeitraum erhoben.
Downloads
Hier können Sie sich gleich den Flyer mit dem Antragsformular downloaden.
Ansprechpartner
Tel.: 0681 5003-354
Fax: 0681 5003-346
E-Mail: abo-service@saarbahn.de











