Wichtige Infos zur SchülerAbo-Karte
So erhalten Sie Ihre Zeitkarte im Abo
Abo-Antrag vollständig (gut leserlich in Blockschrift) ausgefüllt bis spätestens zum 10. des Vormonats direkt an Ihr Verkehrsunternehmen vor Ort schicken. Rechtzeitig zum 1. des Folgemonats wird Ihnen Ihre SchülerAbo-Karte zugestellt.
Gültigkeit des Abonnements
Das Abonnement einer SchülerAbo-Karte kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der Abo-Antrag mit Einzugsermächtigung vorliegt. Lichtbild ist ggf. erforderlich. Das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Die neue SchülerAbo-Karte wird Ihnen unaufgefordert zugeschickt.
Kündigung
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 10. des Monats erfolgen. Falls bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Karte automatisch.
Vorzeitige Kündigung
Kündigen Sie Ihr Abo vor Ablauf des ersten Jahres, dann verfällt Ihr Abovorteil und die Differenz zum Monatskartenpreis wird erhoben bzw. einbehalten. Die Nachberechnung entfällt, wenn Sie mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung Kunde im Abonnementverfahren waren.
Ersatz verlorener oder beschädigter Fahrkarten
Die SchülerAbo-Karte wird bei Verlust einmalig gegen ein Entgelt von 15,00 Euro ersetzt. Beschädigte, verschmutzte, aber noch lesbare Zeitkarten werden gegen ein Entgelt von 5,00 Euro ausgetauscht. Verloren gemeldete Originalkarten sind ungültig und bei Wiederauffinden dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zurückszusenden.
Alle Tarife sind gültig in Verbindung mit den geltenden Tarifbestimmungen.











