E-Scooter

FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN GELTEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON E-SCOOTERN IN DEN BUSSEN:

Foto: SB

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Der E-Scooter muss für die Mitnahme in Bussen zugelassen sein. Dies ist an einem Aufkleber zu erkennen, der sichtbar am E-Scooter angebracht sein muss.
 

  • E-Scooter dürfen für die Beförderung in Linienbussen nicht länger als 120 Zentimeter lang sein.
  • Da in den Bussen keine Wendemöglichkeit besteht, muss der E-Scooter rückwärts über die Klapprampe in den Bus gefahren werden.
  • Für die Zulassung ist eine zusätzliche Feststellbremse erforderlich, die für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet ist und bestimmte Beschleunigungskräfte aushält.
  • Zugelassene E-Scooter dürfen gemäß der Beförderungsbedingungen des saarVV maximal 200 Kilogramm wiegen.
  • Aus Sicherheitsgründen darf an der Rückenlehne des Elektrowagens nichts befestigt sein, damit der E-Scooter eng an der Halterung im Bus stehen kann.
  • E-Scooter-Nutzer müssen einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ mit sich führen.

Für alle Fahrgäste gilt uneingeschränkt das Prinzip der Eigensicherung. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege müssen freigehalten werden. Da es keine Vorrechte für einzelne Fahrgastgruppen gibt, müssen Fahrgäste, die sich bereits im Bus aufhalten, nicht dem E-Scooter weichen. Falls die Stellfläche beispielsweise durch Kinderwagen belegt ist, muss der E-Scooter-Nutzer auf den nächsten Bus warten.

Foto: SB

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Der Bus muss für die Mitnahme von E-Scootern ausgerüstet sein. Dies ist an einem Aufkleber zu erkennen, der außen am Bus sichtbar angebracht ist (vorne rechts an der Beifahrerseite und an der Tür, die mit einer Klapprampe versehen ist). Rund 60 Prozent der 130 Linienbusse der Saarbahn dürfen auf Grund ihrer Ausstattung E-Scooter befördern.
Die Linienbusse benötigen einen ausreichend dimensionierten Stellplatz, der mit einem Bügel zur Gangseite mit einem Überstand von mindestens 28 Zentimetern gesichert sein muss. Dieser Bügel reduziert das Kipprisiko.