Geschwisterrabatt
Geschwisterrabatt - saarVV
Geschwisterrabatt - saarVV
Geschwisterrabatt - saarVV
Geschwisterrabatt Regelung
Nachfolgend die wichtigsten Informationen zur Geschwisterrabatt Regelung. Sie erhalten das eTicket im Abo Service der Saarbahn GmbH.
Definition Geschwisterkinder
Als Geschwisterkinder im Sinne dieser Regelung gelten Kinder, die in einem Haushalt leben, d. h. die gleiche Wohnadresse aufweisen.
Die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn mehrere minderjährige Kinder einer Familie in einem Kalenderjahr eine öffentliche oder private Ersatzschule im Gebiet des saarVV besuchen und Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerabonnement haben.
Voraussetzung
Alle Geschwisterkinder müssen Inhaber einer saarVV Monatskarte im Abonnement für Schüler sein.
Nicht als Geschwisterkind gelten Auszubildende mit einem Azubiticket, Studenten mit einem Semesterticket und Grundschüler mit Kostenträgerabonnement und Schüler, die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Schülerbeförderung nach dem SGB II oder SGB XII erhalten.
Rabattierung
Abopreis/Monat | 1. Zählkind | 2. Zählkind | 3. Zählkind (und alle weiteren) |
Preisstufe 0 | 40,50€ | 32,50 € | 24,50 € |
Preisstufe 1 | 37,50 € | 30,00 € | 22,50 € |
Saarland Flat | 49,00 € | 39,00 € | 29,00 € |
Berechtigung
Voraussetzungen für die Berechtigung sind
- Es handelt sich um Geschwisterkinder nach o.g. Definition
- Die Kinder leben in einem gemeinsamen Haushalt
- Es gibt für alle Geschwisterkinder einen Vertragspartner mit einer Bankverbindung.
- Alle Abonnements müssen zwingend beim gleichen Abo-Center beantragt werden (SNS- oder Saarbahn-Abo-Center).
Antragstellung/Abwicklung
- Der Vertragspartner stellt einen Erstattungsantrag für alle Geschwisterkinder.
- Die Reihenfolge der Geschwisterkinder wird nach Eingang der Abo-Antragsstellung festgelegt. Zeitgleich gestellte Aboanträge für Geschwisterkinder werden nach Alter eingestuft (ältestes Kind ist 1. Geschwisterkind).
- Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag im Nachgang zu einer Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode ist immer ein Kalenderjahr.
- Erstattungsanträge für die Abrechnungsperiode sind spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres zu stellen. Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist 3 Monate – siehe T&B § 10 Erstattung von Beförderungsentgelt).
- Das Erstattungsformular (für Kunden der Saarbahn GmbH) können Sie hier online ausfüllen, herunterladen oder per Post anfordern.
- Nicht vollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden und werden an den Kunden zurückgesandt.