Dienstag, 10. September 2013

Stellungnahme der Stadtbahn Saar GmbH zum Pressebericht des Rechnungshofes vom 5. September 2013:

Bezugnehmend auf den Pressebericht des Landesrechnungshofes vom 5. September 2013 teilt die Stadtbahn Saar GmbH mit, dass die Prüfberichte seit geraumer Zeit dem Unternehmen vorliegen. Sie wurden nach Erhalt eingehend geprüft und darin vorgesehene Verbesserungsmaßnahmen und Vorgaben wurden bereits umgesetzt.

 

Zu einzelnen Punkten der Berichte „Stadtbahn-Werkstatt“ und „Saarbahn-Weiterbau Köllertalstrecke“ möchte die Stadtbahn Saar GmbH dennoch weiterführend informieren.

Im Bericht des Landesrechnungshofes für die Köllertalstrecke aus dem Jahr 2012 wird angemerkt, „dass die Stadtbahn Saar die vom Rechnungshof geprüften Maßnahmen insgesamt sehr engagiert und kostenbewusst abgewickelt hat.“

Das ist für die Stadtbahn Saar insbesondere hinsichtlich der Neubaustrecke eine wichtige Aussage. Beim Bauen im Bestand hat sich gezeigt, dass trotz umfangreicher Planungen bei den vorhandenen, teils jahrzehntealten Bauwerken immer wieder unvorhersehbare Rahmenbedingungen auftreten. Dennoch ist es bislang gelungen, größere Bauzeitenverzögerungen und Kostensteigerungen zu vermeiden.

Der Rechnungshof beanstandet in seinem Prüfbericht für 2011, dass die Stadtbahn-Werkstatt in Brebach aufgrund des derzeitigen Ausführungsstandes für 42 statt für 32 Fahrzeuge ausgelegt worden sei.

Im Rahmen der Projektplanung wurden von Seiten der Stadtbahn Saar GmbH die Alternativen Bau der Stadtbahnwerkstatt mit einer Kapazität für einen Fahrzeugbestand von 31 bis 32 Fahrzeugen versus der Kapazität für bis zu 42 Fahrzeuge umfassend analysiert.

Die Anzahl der Fahrzeuge, für die die Werkstatt ausgerichtet sein muss, ergibt sich aus den Ausbauplänen für die Saarbahnstrecke. Die Saarbahn wird im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) des Saarlandes als landesweites Rückgrat des künftigen saarländischen Verkehrssystems genannt. Im VEP der Landeshauptstadt Saarbrücken wird die Saarbahn in ihrer verkehrlichen Funktion als Stadtbahnsystem begriffen, das nach folgenden Grundsätzen zu planen ist: ¿ Abdecken der wichtigsten und aufkommensstärksten innerstädtischen Relationen, ¿ Anbinden dieser Relationen an die regional bedeutsamen übergeordneten Netze, ¿ Anbinden der oberzentralen städtischen Einrichtungen wie Verwaltungen, ¿ Dienstleistungszentren und kulturellen Einrichtungen. Die Ausbaustufe I beinhaltet neben der Linie 1 von Sarreguemines bis Lebach einen rd. 1,1 Km langen Teilabschnitt im Westen von Saarbrücken zur Anbindung der Strecke nach Burbach in Richtung Völklingen (Rotfeldkurve), sowie den rd. 1,8 Km langen Streckenabschnitt nach Schafbrücke bzw. Neuscheidt.

Im Prüfbericht wird dargestellt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die endgültige Aufnahme des Vorhabens in das Programm gemäß § 6 (1) GVFG in der Kategorie „a“ bewilligt hat. Der Abschnitt Neuscheidt bis Schafbrücke (rd. 855 Meter) ist hierbei in die Kategorie „b“ aufgenommen.

Gemäß dem Beschluss des saarländischen Ministerrates vom 27.08.2002 hält die saarländische Landesregierung weiterhin an dem Ziel fest, dass die Ausbaustufe I vollständig fertig gestellt werden soll. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Saarland für die 15. Legislaturperiode beinhaltet den weiteren Ausbau der Saarbahn dahingehend, dass die Finanzierung der Strecke nach Lebach sicher zu stellen ist. Die Erweiterung in Richtung Völklingen und Scheidt sowie zw. zwischen Völklingen und Etzenhofen werden als „wichtige Optionen“ genannt. Nachdem die Mittel nach dem Bundesprogramm des GVFG gemäß EntflechtG noch bis zum Jahr 2019 für die Umsetzung der Ausbaustufe I bereit stehen, geht die Stadtbahn Saar GmbH weiterhin davon aus, dass eine Umsetzung in diesem Zeitrahmen erfolgen kann.

Im Rahmen mehrerer  Arbeitstermine wurde dem zuständigen Minister sowie dem Staatssekretär der derzeit bei der Stadtbahn Saar GmbH vorhandene Arbeitsstand hierzu aufgezeigt. Für den Teilabschnitt bis Lebach wurde hierbei nochmals bestätigt, dass die derzeit laufenden Arbeiten bis Ende des Jahres 2013 abgeschlossen sind und eine Inbetriebnahme im Jahr 2014 erfolgen kann.

Eine Fertigstellung der Ausbaustufe I bedeutet somit auch den Einsatz von 42 Fahrzeugen und damit einhergehend eine entsprechende Größe der Stadtbahn-Werkstatt.  Darüber hinaus wurde bereits 2007 seitens des Landesministeriums im Rahmen einer Besprechung der Endausbau für 42 Schienenfahrzeuge befürwortet.  Dies wurde nachfolgend durch einen Zuwendungsbescheid bestätigt.

Der Rechnungshof kritisiert einen unzureichenden Planungsstand hinsichtlich der Stadtbahn-Werkstatt zum Zeitpunkt des Erstantrages, der zu Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent geführt habe.

Die Stadtbahn Saar GmbH ist vollständig im Besitz der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie der Stadt Lebach (5 Prozent) und wirtschaftet deshalb mit öffentlichen Geldern. Die Planung von Projekten erfolgt u. a. deshalb zunächst nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Konkret wurden Planungsleistungen im Vorfeld einer Förderungszusage nur in einem unbedingt erforderlichen Umfang in Auftrag gegeben, da die Realisierung des Projektes untrennbar mit der Bewilligung von Zuschüssen verbunden war. Wäre eine Planung in der vom Rechnungshof geforderten Detaillierung erfolgt, also quasi eine Ausführungsplanung, bestünde die Gefahr, dass bei Ablehnung des Antrages unnötigerweise bereits erhebliche Kosten entstanden wären.

Darüber hinaus wurde bereits in den im Juli und September 2009 eingereichten Änderungsanträgen darauf hingewiesen, dass die darin genannten Kostensteigerungen bereits Bestandteil des Hauptantrages gewesen wären, wenn die vom Rechnungshof gewünschte Detailplanung vorgenommen worden wäre; insoweit sind keine Mehr- sondern „Sowiesokosten“ für das Bauprojekt aufgetreten.

Nach 38-monatiger Bauzeit wurde das neben dem Streckenausbau nach Lebach größte Infrastrukturprojekt der Stadtbahn Saar GmbH der letzten Jahre im September 2012 offi¬ziell seiner Bestimmung übergeben. Die Baukosten umfassten rund 25,5 Mio. Euro.

Nach Aussage des Rechnungshofes besteht eine Diskrepanz zwischen dem im Zuwendungsbescheid bewilligten Raumflächen und dem tatsächlich ausgeführten Raumprogramm in der Stadtbahn-Werkstatt.

Mit dem GVFG-Antrag (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) vom 18.12.2006 wurde auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnisse die Raumplanung vorgenommen. Tatsächlich realisiert wurden rund 190 qm mehr. Die vom Rechnungshof genannten 400 qm finden sich weder im Prüfbericht, der der Stadtbahn Saar vorliegt, noch sind sie für das Unternehmen nachvollziehbar.

Die Erhöhung um 190 qm wurde erforderlich, nachdem aus Kostengründen der ursprünglich erdverlegte Zuluftkanal ins Kellergeschoß verlegt wurde. Um bei der Erstellung des Rohbaus unterschiedliche Höhen aus Kostengründen zu minimieren, wurde die Kellerhöhe zum Teil erweitert. Hierdurch entstanden zusätzliche Flächen für die Lagerung von Materialien.

Die Instandhaltung an den Stadtbahnfahrzeugen zeigt sich mit zunehmendem Alter der Fahrzeuge aufwändiger als bisher geplant, so dass auch zusätzliche Räumlichkeiten für das Personal erforderlich wurden. Die im Prüfbericht angesprochene Nutzungsänderung von vier Lagerräumen in Büroräumen ist hierdurch zu erklären.

Bei der Ermittlung der förderfähigen Räume wurde in Ermangelung weiterer Regelungen auf die Omnibusrichtlinie zurückgegriffen und der Bedarf entsprechend hochgerechnet. Diese Vorgehensweise berücksichtigt aber nicht die Sondersituation der Stadtbahn Saar GmbH, die lediglich über einen Betriebshof verfügt, in dem alle Arbeiten bewerkstelligt werden müssen. Üblicher Weise verfügen Verkehrsbetriebe über verschiedene Betriebshöfe für unterschiedliche Aufgaben (Betriebswerkstatt/Schwerpunktwerkstatt). Die Stadtbahn hat daher an dem Standort Brebach einen erhöhten Raumbedarf, der zu berücksichtigen ist.

Der Landesrechnungshof hat ermittelt, dass er Leistungen für nicht zuwendungsfähig hält, da diese zum Teil durch „überzogene gestalterische Ansprüche“ an das Gebäude entstanden seien.

Mangels Konkretisierung im Prüfbericht geht die Stadtbahn Saar davon aus, dass es sich um die Fassade handelt. Diese ist, wie geplant, nach dem Vorbild der Stadtbahnwerkstatt in Karlsruhe entstanden und die Planung ist dem Zuschussgeber vor Baubeginn so vorgelegt worden. Dabei wurde auf eine angemessene Gestaltung Wert gelegt, da sich das Gebäude an einem zentralen Punkt in Brebach, einem der Zufahrtswege in das Zentrum der Landeshauptstadt, befindet.