Dienstag, 24. November 2009

Gemeinsame Presseerklärung von Geschäftsführung und Betriebsrat der Saarbahn GmbH

„Das Arbeitsgericht Saarbrücken hatte im Kammertermin im März 2009, in dem über die Zustimmungsanträge der Saarbahn GmbH zu außerordentlichen Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern verhandelt wurde, die Verhandlung auf Herbst 2009 vertagt. Der vorsitzende Richter legte den Parteien nahe, die Zeit bis zum Herbst zu nutzen, um einen gemeinsamen Weg und eine Basis für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu finden.

Nach erfolgreichen Verhandlungen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat Saarbahn in den letzten Monaten kann festgestellt werden, dass der Weg zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurück gefunden wurde und nun gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gestellt wurden.

Die Anträge zur Zustimmung der außerordentlichen Kündigungen der Betriebsräte werden deshalb zurückgezogen.

Um künftig eine klare und transparente Basis für die Zusammenarbeit zu finden, wird die Geschäftsführung eine Konzernrichtlinie verabschieden, die auf Grundlage und klarer Hervorhebung betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit untermauert und gewährleistet, dass keine unterschiedlichen Verfahrensweisen in Anwendung der gesetzlichen Regelungen bestehen können.“