Mittwoch, 22. August 2018

Saarbahn gewährt Servicegarantie für Abokunden bei Busausfällen oder längeren Verspätungen

Die Fahrtausfälle im Busverkehr der Saarbahn der letzten Wochen und die daraus resultierenden Diskussionen um eine Entschädigung hat die Saarbahn zum Anlass genommen, ihren Jahres-Abokunden eine Servicegarantie zu gewähren.

Die Servicegarantie der Saarbahn GmbH

Die Servicegarantie der Saarbahn GmbH - Foto: SB

Kommt die Bahn zu spät oder fällt ganz aus, haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung. Dies regelt das Fahrgastrechtgesetz. Busreisende haben hingegen keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Bus zu früh abfährt, Verspätungen hat oder gar ganz ausfällt. Die Saarbahn gewährt ab sofort eine Servicegarantie im Busbereich für ihre Jahres-Abonnenten. Die  Garantie soll sicherstellen, dass man auch dann zuverlässig an die gewünschte Zielhaltestelle kommt, wenn das  mit den Verkehrsmitteln der Saarbahn nicht möglich sein sollte. Bei einer Wartezeit auf einen Bus von mehr als 30 Minuten und fehlenden Alternativverbindungen erstattet die Saarbahn Abo-Kunden mit einer persönlichen Jahreskarte nach Überprüfung die Kosten für ein Taxi von bis zu  20 Euro zum Erreichen der Zielhaltestelle.

Die Servicegarantie gilt nicht bei höherer Gewalt wie zum Beispiel Unwettern oder Verspätungen wegen Baustellen, Umleitungen oder erhöhtem Verkehrsaufkommen. Um eine Entschädigungsleistung in Anspruch nehmen zu können, muss das vollständig ausgefüllte Formular Servicegarantie und dem Originalbeleg der Taxiquittung an die Saarbahn (Saarbahn GmbH, „Servicegarantie“, Hohenzollernstr. 104-106, 66117 Saarbrücken) geschickt werden. Nähere Informationen sowie das Formular sind online unter www.saarbahn.de/ihre_fahrgastrechte erhältlich.