Tarifeinheit bei der Saarbahn gilt ab 1. Oktober 2026: Einheitliches Tarifwerk statt tariflicher Doppelstruktur
Gemeinsame Pressemitteilung des KAV Saar und der Saarbahn
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt bei der Saarbahn die sogenannte Tarifeinheit. Der Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar) ist damit der maßgebliche Tarifvertrag für die Beschäftigten im Fahrdienst. Die bisherige tarifliche Doppelstruktur endet.
Einheitliches Tarifwerk für die Saarbahn ab 1. Oktober 2026 - Foto: SB
Einheitliches Tarifwerk für die Saarbahn ab 1. Oktober 2026 - Foto: SB
Einheitliches Tarifwerk für die Saarbahn ab 1. Oktober 2026 - Foto: SB
Das Tarifeinheitsgesetz schafft verlässliche Rahmenbedingungen für den Fall, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften miteinander konkurrieren. Durch die einheitliche Anwendung nur eines Tarifwerks werden tarifliche Überschneidungen und unterschiedliche Regelungen innerhalb des Unternehmens vermieden. „Die Tarifeinheit ist kein Selbstzweck. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Saarbahn verlässlich planen und ihren gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag erfüllen kann: Bürgerinnen und Bürger sicher, zuverlässig und bezahlbar an ihr Ziel zu bringen“, erklären Karsten Nagel, Geschäftsführer der Saarbahn GmbH, und Stefan Spaniol, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Saar (KAV Saar), das Ziel der Tarifeinheit. Damit sollen tarifliche Konflikte und wiederkehrende Streiks reduziert werden.
Dort, wo unterschiedliche tarifliche Regelungen für dieselbe Beschäftigtengruppe miteinander kollidieren, legt das Tarifeinheitsgesetz fest, welcher Tarifvertrag maßgeblich ist. Die einheitliche tarifliche Grundlage schafft mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Saarbahn, ihre Beschäftigten und letztendlich auch die Fahrgäste.
Der KAV Saar und die Saarbahn erklären in diesem Zusammenhang:
Die bislang bestehende Aussetzung der Tarifeinheit ist beendet. Damit greifen die gesetzlichen Vorgaben des Tarifeinheitsgesetzes. Der TV-N Saar ist somit der maßgebliche Tarifvertrag auch für die Beschäftigten im Bahn-Bereich bei den TramTrain-Fahrern. Die Saarbahn wird künftig unter einem einheitlichen tariflichen Rahmen geführt. Der TV-N Saar bildet die tatsächlichen Strukturen eines kommunalen Verkehrsunternehmens mit Bus- und Bahnverkehr umfassend ab und ist für alle Beschäftigten ein einheitliches, attraktives und langfristig tragfähiges Tarifwerk.
„Die Zeit der tariflichen Sonderwege bei der Saarbahn ist vorbei. Seit dem 1. Oktober gilt: Der TV-N Saar ist das maßgebliche Tarifwerk. Das ist keine politische Wunschvorstellung und keine Verhandlungssache, sondern die Folge der gesetzlichen Tarifeinheit. Wir erwarten deshalb, dass diese Realität von allen Beteiligten anerkannt wird“, erklären Spaniol und Nagel.
Einheitliches Tarifwerk statt dauerhafter Doppelstruktur
Die bisherige tarifliche Doppelstruktur war angesichts der tatsächlichen Beschäftigten- und Aufgabenstruktur der Saarbahn weder sachgerecht noch auf Dauer wirtschaftlich tragfähig. Bislang galt der TV-N Saar für die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten. Unter den nur für wenige Beschäftigte gültigen Tarifvertrag ZugTV Saarbahn mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fallen demgegenüber nur rund 15 Prozent der Beschäftigten. Es ist auf Dauer nicht vermittelbar, einen Betrieb mit zwei unterschiedlichen tariflichen Systemen zu organisieren, wenn die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten bereits nach dem TV-N Saar vergütet wird.
Mit der Umsetzung der Tarifeinheit wird diese unheilvolle Struktur beendet. Ziel ist ein einheitlicher tariflicher Rahmen für die Saarbahn – mit nachvollziehbaren Regeln und einer verlässlichen Perspektive für die Beschäftigten.
Auch bisher nach GDL-Tarif Beschäftigte profitieren von der im TV-N Saar angelegten guten Entwicklung
Die Auswirkungen der Tarifeinheit beschränken sich ausdrücklich nicht auf neu eingestellte Beschäftigte. Auch für bereits bei der Saarbahn beschäftigte TramTrain-Fahrer, die bislang vom Tarifvertrag mit der GDL erfasst waren, ergeben sich – abhängig von den jeweiligen arbeitsvertraglichen Regelungen – konkrete Veränderungen.
Zum einen sind wichtige vertraute Regelungen über eine umfassende positive Besitzstandsklausel abgesichert; beispielsweise werden das bisherige Gehalt sowie die Zulagensystematik fortgeführt. Darauf aufsetzend kommen auch für diese Beschäftigten die tariflichen Gehaltssteigerungen des TV-N Saar zum Tragen.
Dazu gehören insbesondere:
• 3,0 Prozent Entgeltsteigerung im Jahr 2026,
• 2,8 Prozent Entgeltsteigerung im Jahr 2027,
• 2,5 Prozent Entgeltsteigerung im Jahr 2028 sowie
• eine Verdoppelung der Jahressonderzahlung im Jahr 2027.
Vor dem Hintergrund, dass für die bisherigen Beschäftigten auch die Effekte aus der Arbeitszeitabsenkung bis 2030 im Rahmen des Besitzstandschutzes abgesichert und die Entgeltsteigerungen im TV-N Saar bereits bis einschließlich 2028 vereinbart sind, beinhaltet der TV-N Saar also gerade auch für die bisher im ZugTV Saarbahn beheimateten Beschäftigten eine deutlich positive Entwicklung.
Die betroffenen Beschäftigten werden in den kommenden Tagen gezielt und individuell über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen und die für sie geltenden Regelungen informiert.
„Tarifeinheit bedeutet bei der Saarbahn nicht weniger Tarifschutz, sondern ein Ende der tariflichen Sonderbehandlung einzelner Beschäftigtengruppen. Wir führen positiv zusammen, was in einem gemeinsamen Betrieb zusammengehört. Die Beschäftigten erhalten einen einheitlichen und übergreifend für alle verlässlichen tariflichen Rahmen“, so Spaniol und Nagel.
KAV Saar und Saarbahn: GDL muss die tarifrechtliche Realität akzeptieren
KAV Saar und Saarbahn erwarten von der GDL, die gesetzlichen Vorgaben und die daraus folgende tarifrechtliche Situation bei der Saarbahn zu akzeptieren.
„Die Rechtslage ist klar. Die Tarifeinheit gilt. Die bisherige Doppelstruktur wird beendet. Daran führt kein Weg vorbei. Wir erwarten von der GDL, dass sie ihre Verantwortung als Sozialpartner wahrnimmt und diese Realität anerkennt“, erklären Spaniol und Nagel.
In diesem Zusammenhang weisen KAV Saar und Saarbahn darauf hin, dass die Tarifeinheit gerade für Betriebe mit mehreren Gewerkschaften und unterschiedlichen Tarifverträgen geschaffen wurde. Es kann nicht sein, dass die gesetzlichen Regeln immer dann akzeptiert werden, wenn sie den eigenen tarifpolitischen Interessen entsprechen und in der umgekehrten Konstellation plötzlich infrage gestellt werden.
„Wir erwarten von der GDL keine Zustimmung zu unseren Positionen, wohl aber die Anerkennung der geltenden Rechtslage.“
Neuer Gesprächsversuch – Streiks müssen jetzt beendet werden
KAV Saar und Saarbahn werden die GDL in den kommenden Tagen erneut zu Gesprächen einladen. Dabei sollen die rechtlichen und praktischen Folgen der Tarifeinheit sowie die konkrete Umsetzung im Betrieb erörtert werden.
„Wir sind bereit, mit der GDL über alle praktischen Fragen der Umsetzung zu sprechen. Wir sind ausdrücklich auch bereit, über die konkreten Auswirkungen und offenen Fragen zu sprechen. Wir sind aber nicht bereit, eine gesetzlich vorgegebene Tarifsituation erneut zum Gegenstand einer endlosen tarifpolitischen Auseinandersetzung zu machen. Die neue Ausgangslage ist eindeutig“, erklären Spaniol und Nagel.
Gleichzeitig appellieren KAV Saar und Saarbahn an die GDL, die laufenden Streikmaßnahmen umgehend zu beenden.
„Die Streiks führen angesichts der neuen tarifrechtlichen Situation ins Leere. Sie belasten Beschäftigte, Fahrgäste und den gesamten Betrieb, ohne die gesetzliche Ausgangslage verändern zu können.“
KAV Saar und Saarbahn sind bereit für Gespräche. Die Tür zum Dialog steht offen. Die Tür zurück zur bisherigen tariflichen Doppelstruktur ist dagegen geschlossen.
Ergänzende Information:
Das Tarifeinheitsgesetz regelt, welcher Tarifvertrag gilt, wenn in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften für dieselbe Beschäftigtengruppe unterschiedliche Tarifverträge abgeschlossen haben. Das Gesetz trat 2015 in Kraft; es beinhaltet Regelungen, um Tarifkollisionen zu vermeiden.
Kommt es zu einer Tarifkollision, gilt grundsätzlich der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im betreffenden Betrieb die meisten Mitglieder hat (§ 4a TVG). Das ist bei der Saarbahn der TV-N Saar, der mit ver.di ausgehandelt wurde.