FAQ

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Hier haben wir für Sie die häufigst gestellten Fragen zusammengestellt.

In den FAQ (Frequently Asked Questions) haben wir für Sie die häufigst gestellten Fragen rund um die Fahrkarten und grundlegendes über Bus und Bahn zusammengestellt. Falls Sie Ihre Frage nicht in der Auflistung finden, teilen Sie uns dies gerne mit, wir kümmern uns darum. Sie wird schnellstmöglich aufgenommen .

Alles rund um die neue Tarifreform

  • Was ändert sich bei Schüler-Tickets?

    Das neue schlauVV Schüler-Abo gibt es ab sofort nur noch in 3 Preisstufen sowie im Stadttarif St. Ingbert und Homburg und kostet ab der Preisstufe 2 nur noch 49,00 Euro für das gesamt Netz. Dies ist eine sehr große Reduzierung gegenüber dem derzeitigen Tarifangebot und baut zudem Zugangshemmnisse ab. Das Landkreis-SchülerTicket kostete bis 30.06.2021 59,50 €/Monat. Für eine saarlandweite Ausdehnung benötigte man noch ein ZusatzTicket. In Kombination mit AboFun – ab 11:00 Uhr für 20,50 im Abo oder 24,60 €/Monat- oder SaarFun – ohne Zeitlimit für 44,00 im Abo oder 52,80 €/Monat- lag der Preis zwischen 80,00 und 112,30 €/Monat, also teilweise fast doppelt so hoch wie nach der Tarifrefrom.

  • Wie funktioniert der Geschwisterrabatt?

    Als Geschwisterkinder im Sinne dieser Regelung gelten Kinder, die in einem Haushalt leben und die gleiche Wohnadresse aufweisen. Alle Geschwisterkinder müssen Inhaber eines saarVV Schüler-Abos sein. Nicht als Geschwisterkind gelten Auszubildende mit einem Azubi-Abo, Studenten mit einem SemesterTicket und Grundschüler mit Kostenträgerabonnement. Alle Abonnements müssen zwingend beim gleichen Abo-Center beantragt werden. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag im Nachgang. Erstattungsanträge sind spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres für das Vorjahr zu stellen.

  • Warum kann ich den Geschwisterrabatt nur nachträglich beantragen?

    Da sich im Laufe des Schuljahres die persönlichen Bedürfnisse der Kunden ändern können, ist eine Rabattierung im Voraus nicht möglich. Oft beenden Schüler den Vertrag, weil Sie die Schule vorzeitig beenden, eine Ausbildung beginnen oder auch auf das Auto umsteigen. Wenn die „Beziehung“ der Verträge für die Geschwisterkinder nicht in einem Antrag nachgewiesen wird, können wir im Laufe des Jahres die Berechtigung nicht kontrollieren, da wir die Zusammengehörigkeit nicht erkennen können. Alle in Frage kommenden Geschwisterkinder müssten monatlich überprüft werden, was ein erheblich größerer Aufwand wäre. Daher ist eine Beantragung des Geschwisterrabatts für alle Geschwisterkinder mit einem Antrag im Nachgang an das Kalenderjahr erforderlich.

  • Warum dürfen Schüler & Azubis kein 9 Uhr-Abo erwerben

    Mit den neuen Tarifen im saarVV können viele Kundinnen und Kunden jetzt günstiger Bus und Bahn fahren. Gleichzeitig gelten die neuen Abos für alle Busse und Bahnen im ganzen Saarland. Durch diese günstigeren Angebote gehen den Verkehrsunternehmen Einnahmen verloren. Bis zu einer gewissen Höhe gleicht die Landesregierung diese Einnahmeverluste aus. Aber nicht unbegrenzt. Um weiterhin das bestehende Angebot aufrecht zu erhalten und teilweise auch auszubauen, wurden deshalb bestimmte Regelungen getroffen. Dazu gehört auch, dass Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Praktikanten und diesen gleichzusetzende Mitarbeiter, die grundsätzlich Anspruch auf Bezug von vergünstigten Zeitkarten haben, das 9-Uhr Abo nicht erwerben können. Nur unter dieser Annahme, war es möglich die voraussichtlichen Kosten der Tarifreform zu kalkulieren und somit auch umzusetzen.

    Mit dem neuen Geschwisterrabatt beim Schüler-Abo und dem Azubi-Abo Plus wurden zusätzliche Angebote mit dem Ziel einer finanziellen Entlastung geschaffen. Mit dem 9 Uhr Abo wird ein anderes Ziel verfolgt. Die Anzahl der im Saarland fahrenden Busse und Züge ist auf die morgendliche Hauptverkehrszeit zwischen 06:00 und 09:00 Uhr ausgerichtet. Wenn alle in der Schule oder auf der Arbeit sind, fahren die Busse und Bahnen jedoch weiter. Mit dem 9 Uhr Abo wollen wir dieses Verkehrsangebot besser nutzbar machen. Konkret: Die Tarifreform macht dank der neuen Tarife Bus und Bahnfahren für viele Saarländerinnen und Saarländer günstiger. Gleichzeitig sollen aber auch neue Kundinnen und Kunden hinzugewonnen werden, insbesondere mit dem 9 Uhr Abo. Das schützt die Umwelt, sorgt für weniger Lärm und hilft am Ende vielleicht auch einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag zum bestehenden ÖPNV zu machen.

    Könnte das 9 Uhr Abo jetzt auch von Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende genutzt werden, würde die Finanzierung der gesamten Tarifreform nicht mehr funktionieren.

  • Was ändert sich bei den Job-Tickets?

    Die Rahmenbedingungen beim Job-Ticket wurden bereits ab März 2017 deutlich verbessert. Hauptbestandteile waren hier die Absenkung der Mindestabnahme auf drei Job-Tickets sowie die Einführung eines Job-Ticket Plus mit einer möglichen Rabattierung von bis zu 40%. Wird im Rahmen der Tarifreform der Abo-Preis reduziert, wird der Job-Ticket-Rabatt unverändert gewährt.

  • Wann lohnen sich Tageskarten?

    Bei fast jedem Kunden der mehr als eine Strecke fährt. Bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag bietet die Tageskarte für Alleinreisende in den Preisstufen 0 und 3 die günstigere Variante. In den Preisstufen 1 und 2 ist die Tageskarte nur 0,10 Euro teurer als zwei Einzelfahrscheine. Ab der Preisstufe 4 ist bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag die Tageskarte erheblich günstiger.
    Auch bei den Tageskarten gibt es riesige Preisabsenkungen gegenüber dem jetzigen Preisniveau. Vor der Tarifreform kostete die netzweite Karte für eine Person 20,20 Euro und seit dem 1.07.2021 nur noch 8,80 Euro. Die neue saarlandweite Tageskarte für 2 Personen sogar nur 9,90 Euro, für 5 Personen 18,90 Euro anstatt vor der Tarifreform 32,50 Euro. Mit diesen Kunden wollen wir insbesondere die Gelegenheitsfahrer ansprechen, öfters ihr Auto stehen zu lassen und den ÖPNV zu nutzen.

  • Welche Tickets werden teurer?

    Azubis und Freiwilligendienstler der bisherigen PS 2 und PS 3 im Abo hatten, werden auf das schlauVV Azubi-Abo umgestellt, aber dafür als FLAT gültig im gesamten saarVV- Netz. Mit einem Arbeitgeberzuschuss aus den Ausbildungsbetrieben kann sich der Preis jedoch auf 29,00 Euro/ Monat reduzieren.
    Eine Preiserhöhung gibt es bei Wochenkarten, aber ab der Preisstufe 7 ist das Ticket bereits gültig im gesamten Netz.
    Die Kinderfahrscheine der PS 2 werden 30 Cent teurer, dafür jedoch gültig im gesamten Netz

  • Wie steht es mit der Übertragbarkeit der Flatrate-Tickets?

    Alle Flatrates sind persönliche Fahrkarten und somit nicht übertragbar.

  • Was ist neu bei der Fahrradmitnahme?

    Neu ist die schlauVV Rad-Monatskarte zum Preis von 39,00 Euro/ Monat. Nur als Zusatzkarte für die „normale“ Monatskarte im Abonnement (Job-Ticket, Saarland-Abo, Kreis-Abo, relationsbezogenes
    Abo). Berechtigt zur Mitnahme eines Rades vor 09:00 Uhr in den Zügen der DB Regio AG und der vlexx GmbH im gesamten Netz. Nicht in den Zügen der Saarbahn und nicht in Bussen.
    Das Gleiche gilt auch für das neue schlauVV Rad-Abo. Dies steht jedoch zunächst nur den Job-Ticket-Kunden zur Verfügung und kostet 29 Euro/Monat.

  • Dürfen in Bussen und in der Saarbahn Fahrräder mitgenommen werden?

    Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten sind Fahrräder wie bisher auch in der Saarbahn und in den Bussen erlaubt. Vor 9 Uhr ist eine Einzelfahrkarte Rad erforderlich. Diese gibt es seit dem 1.07.21 in 3 Preisstufen. In der PS 0 und 1 für 2 Euro, in der PS 2 und für 3,00 Euro, ab der Preisstufe 4 für 4,00 Euro.

  • Welche Rolle spielen noch die Waben? Warum gibt es sie noch?

    Die Preisstufen wurden zwar von 10 auf 7 Waben reduziert, jedoch hat sich an der Zählweise in bestimmten Kartensegmenten nichts geändert Waben werden noch bei den meisten Einzelfahrkarten, bei Wochen- und Monatskarten benötigt, treten jedoch mit den neuen zur Flatrate-Angeboten Tarifreform immer mehr in den Hintergrund.

  • Warum wurde die saarVV Card abgeschafft?

    Der Verkauf der saarVV Card wurde im Rahmen der Tarifreform auf Grund der geringen Nachfrage eingestellt. Als Ersatz wurde die digitale 4er-Karte als HandyTicket eingeführt und die Preisstufen bei der Einzelfahrkarte von 10 auf 7 reduziert. Bei der 4er-Karte gibt es 10% Rabatt auf jede Fahrkarte und es entfällt der Kauf einer saarVV Card in Höhe von 14 Euro, welcher erst den Erwerb von reduzierten Tickets ermöglichte.

    Mehr Infos zur 4er-Karte erhalten Sie hier.

  • Warum wurden nicht alle Tarife günstiger?

    Mit der Tarifoffensive sollen vor allem Dauer-Kunden für den ÖPNV gewonnen worden. Aber auch für Gelegenheitsnutzer gibt es gute Angebote. Richtig ist, dass nicht in jedem Einzelfall die Tarifreform zu einem günstigeren Preis führt. Das ist bei fast 70 Millionen Fahrgästen pro Jahr aber auch sehr schwierig.

    Bei der Tarifreform geht es darum, mit begrenzten finanziellen Mittel die größtmögliche Wirkung zur Stärkung des saarländischen ÖPNV zu erzielen. Deshalb wurden insbesondere neue, attraktive Angebote geschaffen, von denen die Saarländerinnen und Saarländer profitieren, die jeden Tag mit Bus und Bahn unterwegs sind. Dadurch, dass viele Abos zukünftig saarlandweit in allen Bussen und Bahnen gelten, profitieren davon natürlich Fahrgäste, die öfters auch mal größere Strecken zurücklegen. Aber auch Entlastungen von Schülern und Azubis erfolgen durch die Reform.

    Für Gelegenheitskunden gibt es mit den neuen Tageskarten ebenfalls ein attraktives Angebot – z.B. für 9,90 Euro zu zweit durchs ganze Saarland.

    Insofern wird nicht jede Einzelfahrt durch die Tarifreform im saarVV günstiger, das ist auch nicht das Ziel, es geht gerade um eine Lenkungswirkung, um den ÖPNV dauerhaft zu stärken – auch als klimafreundlichere Alternative zum Auto. Es ist ein erster Schritt, Bus- und Bahnfahren im Saarland einfacher und günstiger zu machen. Prüfen Sie unbedingt, ob sich eines der günstigen Jahres-Abos für Sie lohnt! In zwei Jahren wird die Tarifreform evaluiert. Dann wird geschaut, was gut war und was besser werden muss. Dazu nehmen wir gerne Ihre Anregung entgegen.

  • Warum gibt es die Seniorenmonatskarte nicht mehr?

    Immer mehr Menschen – auch im Saarland – haben ein Mobilitätsverhalten mit einer unregelmäßigeren Nutzung auf unterschiedlichen Strecken. Dies betrifft Wegemuster rund um neue Arbeitsformen genauso, wie größere Teile der Bevölkerung, die nicht mehr klassisch pendeln müssen. Nach den Erfahrungen anderer Verkehrsverbünde wechseln daher insbesondere unregelmäßigere Nutzer gern in ein Angebot, welches den Vertrieb und den Aufwand rund um den Fahrscheinkauf deutlich vereinfacht. Ziel der Tarifreform seit 01.07.2021 war es daher auch, den Seniorinnen und Senioren Wege zu sparen, indem man sie vom Abschluss eines „schlauVV Ü65-Abo“ (59,00€/Monat) oder eines „schlauVV 9 Uhr-Abos“ (39,00€/Monat) überzeugt. Letzteres ist zudem in jedem Falle günstiger als die bisherige Senioren-Monatskarte, die preislich je nach Wabenanzahl zwischen 46,90€ und 78,80€/Monat lag.

    Zum Abschluss eines Abonnements ist weder eine Fahrt ins Kundenzentrum noch ein Internetzugang erforderlich. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Broschüre „das schlauVV-Abo“, in welcher auf der letzten Seite ein Antragsformular enthalten ist, das direkt vor Ort ausgefüllt werden und dann auf dem Postweg verschickt werden kann (hier gehts zum Download)

    Falls ein Abo für die einzelne Kundin oder den einzelnen Kunden dennoch absolut nicht in Frage kommen sollte, empfehlen wir die besonders günstigen neuen Tageskarten für eine, für zwei oder für fünf Personen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Kauf eines Einzelfahrscheins durch den Erwerb einer Senioren-BahnCard 25 (36,90€ pro Jahr) um bis zu 25% zu reduzieren. Zudem verweisen wir darauf, dass die Wirkungen der Tarifreform nach zwei Jahren evaluiert werden: Was war gut, was muss besser werden. Dazu nehmen wir gerne Ihre Anregungen entgegen

    Aboantrag Vielfahrer
    Download

    application/pdf - ca. 95,71 KB

  • Kann ich mit zwei gültigen Zeitkarten aus benachbarten Verbünden die Landesgrenze überqueren?

    Nein. Bei Fahrten über die Landesgrenzen hinaus kommt Ziffer 3.6 der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im saarVV zur Anwendung. Bei Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des saarVV Verbundnetzes liegen, sind, sofern kein Übergangstarif gilt, für die Gesamtstrecke Fahrausweise nach den jeweils gültigen Haustarifen der zu benutzenden Unternehmen zu erwerben. Dies bedeutet, dass die Stückelung einer Fahrt verboten ist und der Haustarif der DB Regio AG oder der vlexx GmbH anzuwenden sind. Für die Weiterfahrt in den Verbünden, also dem Übergang vom grenzüberschreitenden Verkehr in den Nahverkehr, ist eine weitere Fahrkarte zu kaufen.

Alles rund um Fahrplan, Fahrpreis und Fahrkarte

  • Welche Voraussetzungen sind gegeben, um das Ferien-Ticket zu erhalten?

    Der Ferien-Ticket-Nutzer hat das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet und benötigt eine gültige saarVV-Kundenkarte. Diese erhält man gegen Vorlage eines gültigen Schülerausweises im Saarbahn Service Center.

  • Wie ermittle ich meinen Fahrpreis?

    Um den Fahrpreis zu ermitteln müssen Sie erst die Preisstufe errechnen.
    Dies funktioniert wie folgt: In den Großwaben Saarbrücken (111) und Völklingen (191) gilt immer die Preisstufe 0. Bei Fahrten aus oder in die Großwabe Saarbrücken (111) zählt die Großwabe Saarbrücken immer als 2 Waben. Nachdem Sie entsprechend Ihrer gewünschten Fahrtbeziehung (von A nach B) die Anzahl der zu durchfahrenden Waben und dadurch Ihre Preisstufe ermittelt haben, müssen Sie nun nur noch Ihre Fahrkartenart wählen. Hierzu bietet der saarVV ein umfangreiches Produktportfolio an. Es reicht von Einzelfahrkarten bis zu Zeitkarten.

    Preisbeispiel: Für die Strecke Saarbrücken Hauptbahnhof nach Sulzbach Bahnhof zählen Sie insgesamt 3 Waben. 2 Waben für die Großwabe Saarbrücken und 1 Wabe für Sulzbach. 3 Waben entsprechen der Preisstufe 3.

  • Wo erhalte ich Auskünfte über Ticktes, Fahrpreise und Fahrpläne?

    Auskünfte erhalten Sie im:

    saarVV Call- & Abocenter:

    06898 - 500 4000
    Mo-Sa 06:00-19:00 Uhr
    So + Feiertags: 08:00-18:00 Uhr

    Saarbahn Service Center:

    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Bürozeiten:

    Montag - Mittwoch, Freitag 09:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

    Telefonzeiten:

    Montag - Donnerstag 08:00 - 16 Uhr
    Freitag 08:00 - 15 Uhr

     

    Fahrplanauskunft erhalten Sie auch über:

  • Wo kann ich mir die Saarfahrplan-App downloaden?

    Iphone Nutzer erhalten die Saarfahrplan-App kostenfrei über den App-Store und Nutzer von Android Smartphones erhalten die App gratis über den Google Playstore. Die App informiert über die aktuellen Fahrzeiten.

  • Wo erhalte ich meine Fahrkarte?

    Generell bekommen Sie Ihre Fahrkarte an den Fahrkartenautomaten der Saarbahn GmbH, in den Verkaufsstellen und im Saarbahn Service Center in der Nassauer Str. 2-4, 66111 Saarbrücken.

    Leider erhalten Sie nicht überall alle Fahrkarten, deswegen haben wir Ihnen hier eine Auflistung vorbereitet, wo Sie welche Fahrkarte bekommen:

    • Fahrpersonal Bus: nur Einzelkarten, Gruppen- und Einzeltageskarten
    • Fahrkartenautomaten: alle Fahrkarten außer Abonnements und Wochen- und Monatskarten für Schüler/Azubis
    • Verkaufsstellen: alle Fahrkarten außer Abonnements. Wochen- und Monatskarten für Schüler/Azubis sind nur gegen Vorlage der Kundenkarte erhältlich.
    • Saarbahn Service Center: hier erhalten Sie alle Fahrkarten und auch Abonnements
  • Welche Haustarife gibt es bei der Saarbahn?
    • Linie 30 Forbach: Einzelkarten beim Fahrpersonal (Bus) oder an den Automaten erhältlich.
    • Wochen- und Monatskarten Linie 30 Forbach: Die Wochen- und Monatskarten sind persönlich und nicht übertragbar. Sie berechtigen für die eingetragene Kalenderwoche bzw. Kalendermonat bis einschließlich 12:00 Uhr am ersten Werktag der folgenden Woche bzw. des Folgemonats im jeweiligen Geltungsbereich zu beliebig vielen Fahrten ohne zeitliche Beschränkung. Sie sind erhältlich in unserem Saarbahn Service Center, in unseren Vorverkaufsstellen und an den Automaten der Saarbahn-Haltestellen.
  • Wie lange ist meine bereits gekaufte Fahrkarte gültig?

    Einzelfahrkarten (Einzelfahrkarte, Einzelfahrkarte BahnCard, Einzelfahrkarte saarVV Card, Gruppenkarte und Anschlusskarte zu Zeitkarten) werden zum sofortigen Fahrtantritt ausgegeben und gelten ab Verkaufszeitpunkt maximal:

    Preisstufe Gültigkeit
    in den Großwaben in der Preisstufe 0   60 Minuten
    Preisstufe 1   60 Minuten
    Preisstufe 2   90 Minuten
    Preisstufe 3 bis 5 120 Minuten
    Preisstufe 6 bis 8 180 Minuten
    Preisstufe 9 und 10 300 Minuten

    Mit Zeitablauf muss das Fahrzeug bestiegen sein, mit dem der Fahrgast sein Ziel erreicht. Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung mehrerer Einzelfahrkarten ist unzulässig.

  • Ist meine Fahrkarte übertragbar?

    Folgende Fahrkarten sind übertragbar: Wochenkarte, Monatskarte, Jahreskarte und saarVV Card. 

    Folgende Fahrkarten sind nicht übertragbar: persönliche Jahreskarten, BürgerTickets, SeniorenTickets, JobTickets sowie Zeitkarten für Schüler und Azubis.

  • Darf ich 1. Klasse fahren?

    Für die Benutzung der 1. Klasse mit der Einzelfahrkarte und Tageskarte ist je ein Person ein Zuschlag zu erwerben. 2 Kinder gelten bei der Zuschlagsberechnung als 1 Person. Die Preise ergeben sich aus der Preistafel.

    Maßgebend für die Preisstufe der Zusatzkarte ist die im Schienenverkehr zurückgelegte Fahrstrecke in der 1. Klasse.

    Für die Benutzung der 1. Klasse mit Zeitkarten ist der in der Preistafel genannte Aufschlag zu entrichten.

    Für die jeweiligen Aufschläge gelten die Bestimmungen der entsprechenden Fahrscheinart analog und sind nicht im Bus erhältlich.

Alles rund ums Abo

  • Wo kann ich ein Abonnement abschließen?

    Ein Abonnement erhalten Sie im Abo-Service der Saarbahn GmbH im Saarbahn Service Center in der Nassauer Str. 2-4 in Saarbrücken. Das Abonnement für Jedermann können Sie auch über unser Online-Formular beantragen.

    Abo-Service
    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Tel.: 0681 5003-354
    E-Mail: abo@saarbahn.de

    Bürozeiten:

    Montag-Mittwoch, Freitag:    

    9:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr


    Telefonzeiten:

    Montag-Donnerstag:

    08:00-16:00 Uhr

    Freitag:

    08:00-15:00 Uhr

     

  • Was kann ich tun, wenn meine Abo-Karte verloren, gestohlen oder zerstört wurde?

    Melden Sie dem Abo Service der Saarbahn GmbH (Tel.: 0681 5003-354) unverzüglich den Verlust oder die Zerstörung.

    Die Karte wird gesperrt und Sie erhalten bei einer verlorenen oder gestohlenen Abo-Karte eine neue Abo-Karte gegen eine Gebühr von 10 Euro, bei Zerstörung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Bei missbräuchlicher Nutzung einer gesperrten Karte wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (60 Euro) erhoben.

  • Was kann ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern?

    Bitte teilen Sie dem Abo-Service der Saarbahn GmbH Änderungen der Bankverbindungen, des Namens oder der Anschrift unverzüglich mit. 

    Abo-Service
    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Tel.: 0681 5003-354
    E-Mail: abo@saarbahn.de

    Bürozeiten:  

    Montag-Mittwoch, Freitag:    

    9:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

     

    Telefonzeiten:  
    Montag- Donnerstag: 08:00-16:00 Uhr
    Freitag: 08:00-15:00 Uhr

     

  • Wie kann ich mein Abonnement kündigen?

    Die Kündigung ihres Abonnements muss bis zum 10. eines Monats eingegangen sein. Beispiel: Sie kündigen bis 10. April ihr Abonnement zum 1. Mai. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Abo-Karte bis zum 5. des Folgemonats (im Beispiel wäre dies dann der 5. Mai) bei uns abgeben oder an uns zurückschicken, da wir Ihnen sonst einen weiteren Monatsbetrag in Rechnung stellen müssen.

    Abo-Service
    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Tel.: 0681 5003-354
    E-Mail: abo@saarbahn.de

    Bürozeiten:  

    Montag-Mittwoch. Freitag:    

    9:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

     

    Telefonzeiten:  
    Montag- Donnerstag: 08:00-16:00 Uhr
    Freitag: 08:00-15:00 Uhr

Mitnahmeregelung

  • Darf ich weitere Personen oder einen Hund mitnehmen?

    Je nach Kartenart ist die Mitnahmeregelung verschieden. Generell dürfen bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren kostenlos, nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis, befördert werden.

    Die Mitnahme eines Hundes ist mit einer gültigen saarVVFahrkarte kostenlos. Blindenhunde und Hunde, die von schwerbehinderten Menschen mit „B“-Eintrag im Berechtigungsausweis mitgeführt werden, werden kostenlos befördert.
    Entgeltliche Mitnahme: Alle weiteren mitgeführten Hunde werden zum Kindertarif transportiert. Zusätzliche Zeitkarten zum Erwachsenentarif werden zur Mitnahme von Hunden anerkannt.

    Für die Mitnahme weiterer Personen: 

    • Einzeltageskarte: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.

     

    • Tageskarten:
      - Inhaber einer Tageskarte für 1 Person sind zur Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren berechtigt.
      - Inhaber der Tageskarte für 2 Personen sind zur Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren und 1 weiteren Person berechtigt. Jedes weitere Kind zählt unabhängig von einer Altersgrenze dabei als 1 Person.
      - Inhaber der Tageskarte bis zu 5 Personen sind zur Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren und 4 weiteren Personen berechtigt. Jedes weitere Kind zählt unabhängig von einer Altersgrenze dabei als 1 Person.
    • Wochenkarte: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • Monatskarte: Die Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Ü-65 Abo: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • 9 Uhr-Abo: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • Monatskarte im Abo: Die Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • JobTicket: Die Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Kreis-Abo: Das Kreis-Abo erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Saarland-Abo: Das Kreis-Abo erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Zeitkarten für Schüler und Azubis: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • Fair-Ticket / Fair-Ticket Plus: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
  • Darf ein Fahrrad mitgenommen werden?

    Neu ist die schlauVV Rad-Monatskarte zum Preis von 39,00 Euro/ Monat. Nur als Zusatzkarte für die „normale“ Monatskarte im Abonnement (Job-Ticket, Saarland-Abo, Kreis-Abo, relationsbezogenes
    Abo). Berechtigt zur Mitnahme eines Rades vor 09:00 Uhr in den Zügen der DB Regio AG und der vlexx GmbH im gesamten Netz. Nicht in den Zügen der Saarbahn und nicht in Bussen.
    Das Gleiche gilt auch für das neue schlauVV Rad-Abo. Dies steht jedoch zunächst nur den Job-Ticket-Kunden zur Verfügung und kostet 29 Euro/Monat.

  • Darf ein E-Tretroller mitgenommen werden?

    E-Tretroller, die nicht mehr als 15 Kilogramm wiegen und maximal 115 Zentimeter lang sind, gelten im zusammengeklappten Zustand als Handgepäck. Tretroller, die schwerer als 15 Kilogramm sind und eine Länge von mehr als 115 Zentimeter haben, gelten die Regelungen zur Fahrradmitnahme.

    Informationen zur Mitnahmegelung für vierrädrige E-Scooter finden Sie hier.

  • Sind Essen und Getränke in Bus und Bahn erlaubt? Wie sieht es mit Thermobechern aus?

    Im Bus ist das Essen und Trinken verboten. Thermobecher sind erlaubt, sofern sie dicht verschlossen sind.
    In der Bahn ist das Essen und Trinken erlaubt.

Barrierefreiheit

  • Sind die Haltestellen barrierefrei?

    Für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste bieten wir barrierefreie Haltestellen, stufenlos zugängliche Fahrzeuge und reservierte  Sitzplätze. Sehbehinderten oder gehörlosen Personen erleichtern großformatige Liniennetzpläne, Rillenplatten und akustische Ansagen die Orientierung. Nachfolgend finden Sie Informationen hierzu und ein Verzeichnis der barrierefreien Haltestellen. Sie benötigen Hilfe beim Bus- und Bahnfahren? Dann buchen Sie doch unseren mobisaar-Lotsenservice. Weitere Informationen zu mobisaar finden Sie unter dem Punkt mobisaar.

    Barrierefreie Mobilität »

    Barrierefreie Haltestellen
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  • mobisaar-Lotsenservice

    Gerne können unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste auch unseren Erste-Klasse-Begleitservice in Bus und Bahn nutzen. Mobilitätslotsen begleiten Sie z.B. von der Haustür bis zum gewünschten Ziel oder unterstützen Sie auch gerne beim Bedienen der Fahrkartenautomaten. Buchen Sie den kostenlosten Begleitservice unter: 06898 500 4000. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mobisaar.de.

  • Bekommem mobilitätseingeschränkte Fahrgäste rabattierte Fahrkarten?

    Die Fahrgäste dürfen kostenlos mit Bus und Bahn fahren, wenn Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke besitzen. Diesen gibt’s im Landesamt für Soziales. Telefonnummer: 0681 9978-0. Steht im Ausweis der Vermerk "B/BN", kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Handgepäck, Rollstuhl, orthopädische Hilfsmittel oder Führhunde werden in diesem Fall ebenfalls kostenlos befördert.

Allgemeine Informationen rund um das Bus- und Bahnfahren

  • Ich habe etwas in Bus oder Bahn verloren, an wen wende ich mich?

    Fundsachen aus Bus oder Bahn (außer Fahrkarten) leiten wir sofort an das Fundbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken weiter. Falls Sie Ihre Fahrkarte im Bus oder der Bahn verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Saarbahn Service Center.

    Ob ihr verloren gegangener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde, erfahren Sie über die Fundsachen Suche der Landeshauptstadt Saarbrücken.

    Fundbüro im Ordnungsamt 
    Großherzog-Friedrich-Str. 111 
    66121 Saarbrücken 

    Tel.: +49 681 905-0 
    Fax: +49 681 905-3579 
    E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de
     

    Öffnungszeiten  
    Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8.00 bis 18 Uhr

     

  • Warum sollen die Fahrgäste an der Haltestelle etwas weiter vom Bordstein stehen?

    Die Busse fahren sehr dicht an die Haltestelle heran, um die Kneelingeinrichtung optimal zu nutzen. Des Weiteren hängen an den neuen Bussen die Außenspiegel sehr niedrig, so dass die Gefahr besteht, dass die Spiegel die Fahrgäste treffen können.

  • Warum sollte ich meine Fahrkarte oder mein Fahrscheingeld schon an der Haltestelle bereithalten?

    Keiner wartet gerne auf den Bus. Unser Fahrpersonal ist auch dazu verpflichtet den Fahrplan einzuhalten. Um lange Wartezeiten und einen reibungslosen Ablauf beim Einsteigen in den Bus zu vermeiden, bitten wir Sie bereits vorm Einstieg die Fahrkarte oder das Fahrscheingeld bereitzuhalten. 
     

  • Was passiert wenn ich beim Fahren ohne Fahrkarte erwischt werde?

    Wer nicht zahlt, zahlt drauf! Das Fahren ohne Fahrkarte ist eine Straftat. Und teuer: Ohne Fahrschein zahlen Sie 60 €. Bleiben Sie fair und steigen Sie nur mit einem gültigen Fahrschein in die Busse und Bahnen ein.

  • Warum wird nicht auf Anschlussfahrgäste gewartet?

    An Umsteigehaltestellen ist das Fahrpersonal angehalten auf Anschlüsse zu achten. Da die Fahrgäste im wartenden Bus auch ihren Anschluss bekommen müssen, kann nicht auf jeden verspäteten Bus oder Bahn gewartet werden. Das würde zu unnötigen Verzögerungen im Fahrplan führen.

  • Was muss ich tun, um einen Anschluss zu bekommen, wenn es zeitlich knapp wird?

    Sie geben direkt beim Einsteigen dem Busfahrer Bescheid, wo Sie umsteigen möchten und welchen Anschluss Sie benötigen. Der/Die Fahrer/in funkt dann die Leitstelle an, ob es möglich ist, auf den verspäteten Bus zu warten oder welche Ersatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

  • Dürfen außer Schüler auch andere Fahrgäste die Schulbusse nutzen?

    Busse mit der Aufschrift "Schulbus", die von den Schulen bezahlt werden ( z.B. Fahrten zur Sporthalle/Schwimmbad etc.) ist es verboten, aber bei den 800er Linien (Zusatzfahrten im Schülerverkehr ) dürfen alle Fahrgäste mitfahren. Diese Linien fahren aber nur an Schultagen. 

    Die 800 er Linien sind Fahrten, die nur an Schultagen durchgeführt werden, die aber von Jedermann genutzt werden dürfen.

  • Warum schließt die 3. Tür beim Gelenkbus nicht immer automatisch?

    In der 3. Tür eines Gelenkbusses befindet sich eine Lichtschranke, die dafür sorgt, dass die Tür automatisch schließt. Steht ein Fahrgast in der Lichtschranke, schließt die Tür nicht. Der Busfahrer hat keine Möglichkeit die Tür zu schließen.

  • Warum soll der Fahrgast im Bus durchgehen?

    Es kommt sehr oft vor, dass die Fahrgäste nicht nach hinten durchgehen. Sie stehen an der Tür und behindern dadurch die einsteigenden Fahrgäste, obwohl noch genug Platz im Bus wäre.

  • Wie werden die Bus- und Saarbahn-Taktungen festgelegt?

    Nach Fahrgastaufkommen, Uhrzeit, Wochentag wird der Bedarf an Bussen und Bahnen und Anzahl der Fahrten ausgerichtet.

  • Was mache ich bei Automatenstörungen?

    An den Automaten ist eine Telefonnummer (0681 5003-311) angebracht, an die Sie sich wenden können. Falls niemand erreichbar ist, notieren Sie sich bitte die Automatennummer und melden die Störung der saarVV-Hotline (06898 500 4000), dem Saarbahn Service Center oder per E-Mail: info@saarbahn.de.

    Bitte geben Sie unbedingt dem Bahnfahrer Bescheid, dass der Fahrkartenautomat nicht funktioniert und es Ihnen deswegen nicht möglich war eine Fahrkarte zu kaufen. Wenn der Fahrer es zeitlich einrichten kann, gibt er Ihnen an der nächsten Haltestelle die Möglichkeit eine Fahrkarte zu kaufen, wenn nicht, ziehen Sie sich unbedingt an Ihrer Umsteigehaltestelle eine Fahrkarte für die Weiterfahrt.

  • Was ist ein Anruf-Sammel-Taxi (AST)?

    Einige Buslinien, die eher abgelegene Stadtteile bedienen, würden außerhalb der Verkehrsspitzen besonders unwirtschaftlich fahren, wenn z.B. nur ein oder zwei Fahrgäste mit einem großen Bus befördert würden. Daher übernimmt das kleinere Anruf-Sammel-Taxi  (AST) zu diesen Zeiten den Betrieb. Aber Achtung! Es fährt nur zu den Fahrplanzeiten und nur, wenn es vorher bestellt wird! Die Abfahrtszeiten des AST finden Sie in den Fahrplantabellen der jeweiligen Linien im Fahrplanbuch. Sie sind mit dem Kürzel „A“ für Anruf-Sammel-Taxi gekennzeichnet. Weitere Informationen zu dem AST finden Sie auf hier.

  • Ich hatte im Bus einen Unfall und habe mich verletzt, was muss ich tun?

    Wichtig ist, dass Sie bitte umgehend dem Fahrer Bescheid geben, er wird sich um Sie kümmern. Zusätzlich gibt der Fahrer den Vorfall intern weiter und bittet Sie, dass auch Sie den Vorfall dem Saarbahn Service Center oder unserem Beschwerdemanagement über das Beschwerdeformular melden. 

    Wenn Sie den Unfall nicht umgehend dem Fahrer melden, ist der Vorfall leider nur schwer nachzuvollziehen.

  • In der Saarbahn gibt es neben den Doppeltüren eine Notruftaste. Aber was ist ein Notfall und wann darf die Taste gedrückt werden?

    Mit dieser Taste können Sie im Notfall das Fahrpersonal erreichen und mit ihm über einen Lautsprecher sprechen. Die Fahrerinnen und Fahrer unserer Busse und Bahnen sind mit unserer zentralen Leitstelle verbunden und können so schnell Unterstützung anfordern, wenn diese doch einmal notwendig werden sollte.

    Die Notruftaste ist für jede Art von Notfall zu nutzen, auch wenn jemand randaliert oder wenn man sich z.B. im zweiten Wagen einer Saarbahn aufhält und keinen direkten Kontakt zum Saarbahnfahrer hat.

    Mehr zum Thema Sicherheit in Bus und Bahn erfahren Sie in unserem Flyer "Sicher unterwegs in Bus und Bahn"

  • Woher weiß ich, wo der Bus an einer großen Haltestelle hält?

    Der Bus hält immer vorne. Die an dritter, vierter Stelle usw. stehenden Linienbusse müssen nochmals im vorderen Bereich der Haltestelle anhalten, um wartenden Fahrgästen das Einsteigen zu ermöglichen. Der an zweiter Stelle stehende Bus muss nicht nochmal vorne halten.

  • Sicherheit in Bus und Bahn

    Mehr zum Thema Sicherheit in Bus und Bahn erhalten Sie in unserem Flyer "Sicher unterwegs in Bus und Bahn".

Lob & Tadel

  • Lob & Tadel

    Ihnen hat etwas weniger gut oder so gut gefallen, dass Sie es uns mitteilen möchten? Unter dem untenstehenden Link finden Sie ein Formular, dass Sie ausfüllen und direkt an das Beschwerdemanagement senden.

    Anregungen, Reklamationen oder Beschwerden können Sie auch unter 06898 - 500 4000 melden oder per E-Mail an: service@saarvv.de.

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